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Kurtaxe in Crans-Montana: der Leitfaden für Eigentümer

Aktueller Betrag, Zweitwohnungspauschale, My Explorer Card, Deklaration und Ablieferung: alles, was ein vermietender Eigentümer auf dem Haut-Plateau wissen muss.

CHF 5.– pro Person und Übernachtung seit dem 1. Mai 2025

Die Kurtaxe von Crans-Montana ist in einem gemeinsamen Reglement der drei Gemeinden des Haut-Plateaus geregelt — Crans-Montana, Icogne und Lens. Am 16. Dezember 2024 haben ihre Urversammlungen ein neues Reglement angenommen, das der Walliser Staatsrat am 30. April 2025 homologiert hat: Seit dem 1. Mai 2025 ist die Taxe von 3 auf 5 Franken pro Übernachtung und Person gestiegen. Die Gemeinden begründeten die Erhöhung mit dem wachsenden Gewicht der touristischen Infrastrukturen auf den öffentlichen Finanzen, das bis dahin weitgehend von den Steuern der Einwohner getragen wurde.

Die Taxe schuldet jede Person, die in der Station übernachtet, ohne dort Wohnsitz zu haben — es ist also Ihr Gast, der sie schuldet, aber Sie als Gastgeber müssen sie einziehen, die Übernachtungen deklarieren und sie abliefern. Allfällige Befreiungen und Ermässigungen (namentlich nach Alter) sind im kommunalen Reglement festgelegt, dessen offizieller Text von der Gemeinde publiziert wird. In einer gut gebuchten Saison summiert sich der Einzug rasch auf mehrere tausend Franken, die auf den Franken genau nachzuverfolgen sind: eine der schwersten administrativen Lasten der Eigenverwaltung.

My Explorer Card: eine Taxe, die Ihren Gästen konkrete Vorteile bringt

Eine Besonderheit von Crans-Montana: Die Kurtaxe ist nicht nur eine Abgabe, sie eröffnet Ansprüche. Wer sie entrichtet, erhält ab der ersten Übernachtung Zugang zur My Explorer Card, der Gästekarte der Destination. In der Sommersaison bietet sie Gratisleistungen und Rabatte auf die Aktivitäten der Station — ein konkretes Verkaufsargument für Ihr Inserat und Ihre Willkommensnachrichten, statt die Taxe als blosse Gebührenzeile zu präsentieren.

Eigentümer von Zweitwohnungen, welche die Jahrespauschale bezahlen, profitieren ebenfalls von der Karte und können sie den bei ihnen wohnenden Personen zugutekommen lassen. Für Ihre Gäste gehört die Übergabe der Karte zum Ankunftserlebnis: Unser Concierge-Service integriert diesen Schritt in den Empfangsablauf, ebenso wie die detaillierten Zugangsanweisungen, die wir auf unserer Seite zum Remote-Check-in in Crans-Montana beschreiben.

Zweitwohnungen: Jahrespauschale und Mischnutzung

Wie in den meisten Walliser Stationen deklarieren Eigentümer von Zweitwohnungen ihre eigenen Nächte nicht einzeln: Sie entrichten für ihren Eigengebrauch eine jährliche Pauschaltaxe. Ihre Höhe ist im kommunalen Reglement festgelegt und wurde beim Übergang der Taxe von 3 auf 5 Franken entsprechend angepasst — die jährliche Rechnung der Gemeinde weist die für Ihr Objekt geltende Berechnung aus.

Sorgfalt verlangt die Mischnutzung: Viele Eigentümer auf dem Haut-Plateau bewohnen ihr Objekt einige Wochen pro Jahr und vermieten es die übrige Zeit. Die Pauschale deckt den Eigengebrauch; gegen Entgelt vermietete Nächte unterliegen der Deklaration. Wer beide Regime korrekt handhabt, vermeidet sowohl eine Doppelbelastung als auch das Risiko einer Unterdeklaration — ein Punkt, den wir bei der Übernahme der Verwaltung systematisch prüfen, zusammen mit dem Status des Objekts, den wir in unserem Leitfaden zur Regulierung der Kurzzeitvermietung in Crans-Montana beschreiben.

Deklaration und Plattformen: Wer zieht wirklich ein?

Für vermietete Nächte deklariert der Gastgeber die Aufenthalte seiner Gäste und liefert die entsprechende Taxe ab; die Station stellt für diese Formalitäten ein eigenes Kurtaxen-Portal bereit. Viele Eigentümer nehmen an, Airbnb oder Booking.com erledigten das automatisch. In Wirklichkeit kann die Taxe — je nach Plattform, Buchungskanal und Einstellung des Inserats — von der Plattform eingezogen, dem Gast separat verrechnet oder vollständig in der Verantwortung des Eigentümers bleiben. Bei einer Direktbuchung oder einem Kanal, der die Taxe nicht handhabt, bleiben immer Sie gegenüber der Gemeinde haftbar.

Der klassische Fehler: anzunehmen, «die Plattform kümmert sich darum», und bei einer Kontrolle oder einer Rechnung einen Rückstand zu entdecken, der zu bereinigen ist. Unser Concierge-Service erfasst für jedes Inserat, was pro Kanal tatsächlich eingezogen wird, erhebt bei Bedarf die Differenz und hält die Abrechnung aktuell. Sie behalten die vollständige Nachvollziehbarkeit, ohne die Regeln jeder einzelnen Plattform verfolgen zu müssen.

Was unser Concierge-Service für Sie automatisiert

Für die Objekte, die wir in Crans-Montana verwalten, verschwindet die Kurtaxe aus Ihrem Kopf: Wir erfassen die Gästedaten ab der Buchung, deklarieren die Übernachtungen, kontrollieren die Rechnungen und stellen die fristgerechte Ablieferung sicher. Wir übergeben Ihren Gästen auch ihre My-Explorer-Card-Zugänge, damit die Taxe zum wahrgenommenen Vorteil wird statt zur Gebührenzeile. Jeder Monatsbericht weist die deklarierten Übernachtungen und die abgelieferte Taxe aus — Sie verfügen im Fall einer Kontrolle über die vollständige Nachvollziehbarkeit. Und wenn Ihre Situation Eigengebrauch und Vermietung mischt, helfen wir Ihnen, Jahrespauschale und Deklaration pro Übernachtung korrekt zu kombinieren.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kurtaxe in Crans-Montana?

CHF 5.– pro Person und Übernachtung seit dem 1. Mai 2025. Das neue Reglement, am 16. Dezember 2024 von den Urversammlungen von Crans-Montana, Icogne und Lens angenommen und am 30. April 2025 vom Staatsrat homologiert, hat die Taxe von 3 auf 5 Franken erhöht. Allfällige Befreiungen und Ermässigungen sind im kommunalen Reglement festgelegt.

Was ist die My Explorer Card?

Es ist die Gästekarte der Destination: Wer die Kurtaxe entrichtet, profitiert ab der ersten Übernachtung davon. In der Sommersaison bietet sie Gratisleistungen und Rabatte auf die Aktivitäten der Station. Eigentümer von Zweitwohnungen, welche die Jahrespauschale bezahlen, profitieren ebenfalls davon und können sie den bei ihnen wohnenden Personen zugutekommen lassen.

Gibt es eine Jahrespauschale für Zweitwohnungen?

Ja. Eigentümer von Zweitwohnungen entrichten für ihren Eigengebrauch eine jährliche Pauschaltaxe, deren Höhe im kommunalen Reglement festgelegt ist und mit dem 2025 in Kraft getretenen neuen Reglement angepasst wurde. Wenn Sie Eigengebrauch und bezahlte Vermietung kombinieren, muss das Zusammenspiel von Pauschale und vermieteten Nächten korrekt gehandhabt werden — ein Punkt, den unser Concierge-Service für jedes Objekt prüft.

Wer muss die Kurtaxe in Crans-Montana einziehen und abliefern?

Die Taxe schuldet der Gast, aber der Gastgeber muss sie einziehen, die Übernachtungen deklarieren und sie abliefern. Je nach Plattform und Einstellung des Inserats kann die Taxe von der Plattform eingezogen werden oder vollständig in Ihrer Verantwortung bleiben: Im Zweifelsfall oder bei einer Direktbuchung bleibt immer der Eigentümer gegenüber der Gemeinde haftbar.