Kurzzeitvermietung in Crans-Montana: Regulierung und Bewilligungen
Lex Weber, Meldung bei der Gemeinde, Gästemeldung, Stockwerkeigentum: der komplette rechtliche Rahmen, um Ihr Objekt auf dem Haut-Plateau mit ruhigem Gewissen zu vermieten.
Lex Weber: Was der Baustopp von 2013 wirklich für Sie ändert
Das Haut-Plateau gehört zu den am stärksten von der Lex Weber betroffenen Gebieten der Schweiz: Die Gemeinden Crans-Montana, Lens und Icogne weisen einen hohen Anteil an Zweitwohnungen auf und überschreiten den gesetzlichen Plafond von 20%. Die Folge: Seit 2013 ist der Bau neuer «klassischer» Zweitwohnungen dort eingefroren. Für einen Eigentümer sind zwei Dinge entscheidend. Erstens: Die Lex Weber verbietet die Vermietung nicht - eine vor März 2012 erstellte oder bewilligte Wohnung geniesst die altrechtliche Freiheit und kann frei genutzt, verkauft und vermietet werden, auch kurzzeitig.
Zweitens können neuere Wohnungen einem Sonderregime unterliegen: Gewisse Bewilligungen nach 2013 wurden unter der Auflage einer touristischen Nutzung erteilt, die im Gegenteil eine regelmässige Vermietung des Objekts vorschreibt, teilweise über eine Bewirtschaftungsstruktur. Vor jeder Vermietung - und erst recht vor jedem Kauf - besteht der erste Schritt deshalb darin, den genauen Status der Wohnung im Grundbuch und bei der Gemeinde zu prüfen. Diese Prüfung führen wir systematisch durch; aus Investorensicht ist sie in unserem Leitfaden Kaufen und Vermieten in Crans-Montana beschrieben.
Die Meldung bei der Gemeinde und die Pflichtangaben
Wie überall im Wallis muss die touristische Vermietung einer Wohnung der Gemeinde gemeldet werden: Die kantonale Beherbergungsgesetzgebung regelt die Tätigkeit der Vermieter, und die auf den Plattformen publizierten Inserate müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten. Diese Anforderungen entwickeln sich laufend weiter - auf kantonaler wie auf kommunaler Ebene -, und genau diese Art von Monitoring hat ein Eigentümer, der von Genf, Zürich oder aus dem Ausland selbst verwaltet, weder Zeit noch Lust zu leisten.
Für jedes Objekt, das wir in Crans-Montana in Verwaltung nehmen, erledigen wir die Meldung bei der Gemeinde, bringen die Inserate in Konformität und verfolgen die regulatorischen Entwicklungen. Ändert eine Regel, werden Sie informiert - und Ihr Inserat wird aktualisiert, bevor es eine Kontrolle an Ihrer Stelle tut.
Die Gästemeldung und die Kurtaxe
Jeder bezahlte Aufenthalt erzeugt Meldepflichten: Die Übernachtungen Ihrer Gäste müssen deklariert werden, namentlich für die Erhebung der Kurtaxe, die gemäss dem neuen Reglement der Gemeinden Crans-Montana, Icogne und Lens seit dem 1. Mai 2025 von 3 auf 5 Franken pro Person und Übernachtung gestiegen ist. Die Taxe schuldet der Gast, aber der Gastgeber zieht sie ein, deklariert sie und liefert sie ab - und haftet bei Versäumnissen. Im Gegenzug eröffnet sie den Zugang zur My Explorer Card, der Gästekarte der Station.
Beträge, Zweitwohnungspauschale, Mischnutzung und die tatsächliche Rolle der Plattformen: Wir haben der Kurtaxe in Crans-Montana einen kompletten Leitfaden gewidmet. Das Wesentliche hier: Die Gästemeldung ist nicht optional, und unser Concierge-Service automatisiert sie von A bis Z.
Versicherungen und Stockwerkeigentum: die Prüfungen vor der ersten Buchung
Zwei Prüfungen werden regelmässig vergessen. Die erste betrifft das Stockwerkeigentum: Ein grosser Teil des Wohnungsbestands von Crans-Montana besteht aus Eigentumswohnungen, und gewisse Reglemente beschränken oder regeln die Kurzzeitvermietung. Besser, man liest das Reglement - und klärt die Situation nötigenfalls mit der Verwaltung - vor der ersten Buchung statt nach einer Nachbarschaftsklage.
Die zweite betrifft die Versicherungen: Eine übliche Hausrat- und Haftpflichtversicherung deckt Schäden durch zahlende Gäste oder den Verlust von Mieteinnahmen nicht immer. Ein Zusatz «möblierte Kurzzeitvermietung» oder eine eigene Police ist oft nötig. Diese Punkte gehören zu unserer Compliance-Prüfung bei der Übernahme der Verwaltung: Unser Ziel ist, dass Ihr Objekt sorgenfrei vermietbar ist, nicht nur auf dem Papier.
Ihr Objekt legal vermieten: die 6 Schritte
Hier, der Reihe nach, der Konformitätsweg einer Wohnung in Crans-Montana: 1) den Lex-Weber-Status des Objekts im Grundbuch prüfen (altrechtlich oder touristische Nutzungsauflage); 2) das Reglement des Stockwerkeigentums kontrollieren und die Position der Gemeinschaft klären; 3) die Versicherungsdeckung an die Vermietungstätigkeit anpassen; 4) die Vermietungstätigkeit der Gemeinde melden und das Inserat mit den Pflichtangaben in Konformität bringen; 5) die Gästemeldung und die Erhebung der Kurtaxe organisieren; 6) das Follow-up einrichten (Abrechnungen, Rechnungen, Ablieferungen), um im Fall einer Kontrolle über die vollständige Nachvollziehbarkeit zu verfügen.
Keiner dieser Schritte ist unüberwindbar; es ist ihre Häufung - und ihre Pflege über die Zeit -, die wiegt. Für die Objekte, die wir verwalten, wird der gesamte Weg übernommen und dokumentiert - einer der Bausteine des Komplettservices unseres Concierge-Service in Crans-Montana.
Ist Ihr Objekt bereit für die Kurzzeitvermietung?
Unsere kostenlose Analyse klärt den Status Ihres Objekts in Crans-Montana: Lex Weber, Stockwerkeigentum, Kurtaxe und Mietpotenzial.
Kostenlose Analyse anfordernHäufige Fragen
Verbietet die Lex Weber die Vermietung meiner Wohnung in Crans-Montana?
Nein. Die Lex Weber friert den Bau neuer Zweitwohnungen in Gemeinden ein, die den Plafond von 20% überschreiten - was auf dem Haut-Plateau der Fall ist -, verhindert aber nicht die Vermietung eines bestehenden Objekts. Vor 2013 erstellte oder bewilligte Wohnungen (altrechtliche Wohnungen) lassen sich frei kurzzeitvermieten; gewisse neuere Wohnungen unterliegen einer touristischen Nutzungsauflage, die im Gegenteil eine regelmässige Vermietung vorschreibt.
Muss ich meine Kurzzeitvermietung der Gemeinde melden?
Ja. Wie überall im Wallis muss die touristische Vermietung einer Wohnung der Gemeinde gemeldet werden, und publizierte Inserate müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten. Die kantonale Beherbergungsgesetzgebung regelt diese Pflichten; unser Concierge-Service erledigt diese Formalitäten für jedes verwaltete Objekt.
Muss ich jeden Gast melden, der in meiner Wohnung übernachtet?
Ja. Die Übernachtungen Ihrer Gäste müssen deklariert werden, namentlich für die Erhebung der Kurtaxe, die seit dem 1. Mai 2025 CHF 5.– pro Person und Übernachtung beträgt. Unser Concierge-Service erfasst die Gästedaten ab der Buchung und automatisiert Deklaration und Ablieferung.
Was muss ich vor meiner ersten Buchung in Crans-Montana prüfen?
Vier Punkte: den Lex-Weber-Status des Objekts im Grundbuch, das Reglement Ihres Stockwerkeigentums (gewisse Gemeinschaften beschränken die Kurzzeitvermietung), Ihre Versicherungsdeckung (die übliche Haftpflicht- und Hausratversicherung deckt die Vermietungstätigkeit nicht immer) und die Meldung der Tätigkeit bei der Gemeinde. Unsere kostenlose Analyse prüft diese Punkte.
Weiterführende Themen
Concierge-Service Crans-Montana
Komplette Vermietungsverwaltung Ihres Objekts auf dem Haut-Plateau.
Kurtaxe in Crans-Montana
CHF 5.– pro Übernachtung, Jahrespauschale und My Explorer Card.
Vermietungsservice
Deklarationen, Taxen und Compliance in unserem Service inbegriffen.
Die Lex Weber für Eigentümer erklärt
Altrechtliche Wohnungen, touristische Nutzungsauflage und Praxisfälle.
Die schweizweite Registrierungsnummer gibt es nicht
Was im Wallis tatsächlich zu melden ist - und was im Kanton Waadt anders läuft.