Kurtaxe in Nendaz: der Leitfaden für Eigentümer
Beträge nach Tourismuszone, Jahrespauschale für Zweitwohnungen, Meldung der Übernachtungen und die Rolle der Plattformen: was ein vermietender Eigentümer über das kommunale Reglement von Nendaz wissen muss.
Das kommunale Reglement von Nendaz: die entscheidende Grundlage
Im Wallis ist die Kurtaxe keine kantonale, sondern eine kommunale Angelegenheit. Der Kanton setzt den Rahmen - das Tourismusgesetz vom 9. Februar 1996 und die Verordnung vom 10. Dezember 2014 - und jede Gemeinde erlässt ihr eigenes Reglement, legt ihre Beträge fest und organisiert den Bezug. Deshalb gilt das, was Sie über Verbier, Crans-Montana oder Zermatt wissen, in Nendaz nicht: Massgebend ist einzig der Text der Gemeinde Nendaz.
Dieser Text hat sich kürzlich geändert: Das neue Reglement über die Kurtaxe der Gemeinde Nendaz ist am 1. November 2025 in Kraft getreten. Es definiert die Beträge, die Tourismuszonen und die Bezugsart neu. Wer sein Objekt vor einigen Jahren in die Vermietung gegeben und diese Revision nicht verfolgt hat, arbeitet heute mit veralteten Zahlen und einer veralteten Logik.
Das Prinzip bleibt einfach und unverändert: Abgabepflichtig sind Gäste, die auf dem Gemeindegebiet übernachten, ohne dort Wohnsitz zu haben - Ihre Gäste, aber auch Sie selbst, Ihre Familie und Ihre Besucher, wenn Sie die Wohnung nutzen. Und vor allem: Wer beherbergt, ist für den Einzug der Taxe bei diesen Personen und für deren Überweisung an die Bezugsstelle verantwortlich und haftet andernfalls persönlich dafür. Anders gesagt: Die Gemeinde verfolgt nicht den Gast, der nicht bezahlt hat - sie wendet sich an den Eigentümer.
Die Beträge: CHF 5.– in Zone 1, CHF 3.– in Zone 2
Seit dem 1. November 2025 beträgt die Kurtaxe für Ferienwohnungen - Wohnung, Studio, Chalet, Zimmer - CHF 5.– pro Erwachsenem und Nacht in der Tourismuszone 1 und CHF 3.– in der Tourismuszone 2. Derselbe Tarif gilt für Hotels und strukturierte Beherbergungsformen. Für Kollektivunterkünfte (Gruppenunterkünfte, Berghütten), Campingplätze und Kurzzeit-Stellplätze gilt ein tieferer Tarif: CHF 4.– in Zone 1 und CHF 2.40 in Zone 2.
Kinder von 6 bis 16 Jahren zahlen die Hälfte des Betrags. Kinder unter 6 Jahren sind befreit, ebenso Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde und Personen, die ein nicht abgabepflichtiges Familienmitglied besuchen. Das Reglement sieht weitere Befreiungen vor, namentlich für Schülerinnen, Lernende und Studierende von durch den Kanton Wallis anerkannten Institutionen während der Schulzeit sowie für Personen im befohlenen Dienst.
Was viele Eigentümer zu spät entdecken: Alles hängt von der Zone ab, in der Ihre Wohnung liegt. Die Gemeinde ist in zwei Tourismuszonen unterteilt, deren Plan dem kommunalen Reglement als Anhang beiliegt. Diese Zoneneinteilung ist alles andere als eine Nebensache: Sie bestimmt sowohl den Betrag pro Übernachtung, den Sie Ihren Gästen verrechnen, als auch die Höhe der Jahrespauschale, wenn Sie Ihr Objekt selbst nutzen. Vor jeder Vermietung lautet die erste Frage an die Gemeindeverwaltung daher: Liegt meine Wohnung in Zone 1 oder in Zone 2?
Die Jahrespauschale: was eine selbst genutzte Zweitwohnung zahlt
Nendaz weist einen sehr hohen Anteil an Zweitwohnungen auf, die oft nur wenige Wochen im Jahr genutzt werden. Für diese Objekte verlangt das Reglement keine Zählung jeder einzelnen Nacht: Der abgabepflichtige Eigentümer, der seine Wohnung selbst nutzt, entrichtet eine Jahrespauschale, die sämtliche Übernachtungen in der Wohnung abdeckt - seine eigenen sowie jene seiner Familie, seiner Gäste und seiner gelegentlichen Mieter.
Diese Pauschale wird transparent berechnet: Sie beruht auf dem für die Zone geltenden Taxbetrag, auf einer durchschnittlichen Belegung von 50 Nächten pro Jahr und auf der Bruttofläche der Wohnung, wie sie die Gemeindedienste gestützt auf das Eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) festlegen. In der Tourismuszone 1 reicht die Skala von CHF 500.– für eine Wohnung unter 45 m² über CHF 750.– (46 bis 65 m²), CHF 1'000.– (66 bis 90 m²), CHF 1'250.– (91 bis 120 m²), CHF 1'500.– (121 bis 150 m²) bis CHF 1'750.– über 150 m². In der Tourismuszone 2 reicht dieselbe Skala von CHF 300.– bis CHF 1'050.–.
Zwei Erleichterungen sollte man kennen, denn sie werden selten von sich aus geltend gemacht. Wohnungen, deren Wasserversorgung unterbrochen wurde - mit plombiertem Wassereingangsventil -, gelten als unbewohnbar und sind befreit. Und Wohnungen, deren Ausstattung, insbesondere der Wasseranschluss, eine Nutzung während der Wintersaison nicht erlaubt, profitieren von einer Reduktion der Pauschale um 40 %. Das muss der Gemeinde allerdings gemeldet werden.
Gemischte Nutzung: der eigentliche Knackpunkt in Nendaz
Dies ist der am schlechtesten verstandene Teil des Reglements - und jener, der bei falscher Handhabung am meisten kostet. Der Text ist im Grundsatz klar: Ausschliesslich kommerziell vermietete Ferienwohnungen unterliegen nicht der Jahrespauschale. Ein Objekt, das ganzjährig tatsächlich als Kurzzeitvermietung bewirtschaftet wird, fällt unter die bei den Gästen eingezogene Taxe pro Übernachtung, nicht unter eine Pauschale.
Das Reglement ergänzt jedoch sogleich die Gegenleistung: Der Eigentümer einer kommerziell vermieteten Wohnung ist verpflichtet, sämtliche Belege vorzulegen, die die ausschliesslich kommerzielle Nutzung seines Objekts beweisen. Das ist also keine Erklärung auf Ehr und Gewissen, sondern eine Beweislast, die eine saubere, dokumentierte Belegungsübersicht Aufenthalt für Aufenthalt voraussetzt.
Die häufigste Situation in Nendaz ist jedoch weder rein private Nutzung noch rein kommerzielle Vermietung: Es ist die gemischte Nutzung. Der Eigentümer kommt im Februar für ein oder zwei Wochen, überlässt die Wohnung an Ostern Verwandten und vermietet den Rest der Saison. In diesem Fall muss man genau wissen, in welchem Regime man sich befindet, und es belegen können. Ein unvollständiges Dossier bedeutet, dass die Jahrespauschale zusätzlich zu den bereits bei den Gästen eingezogenen Taxen anfällt. Das ist einer der ersten Punkte, die wir bei der Übernahme eines Objekts mit der Gemeinde klären.
Melden, zahlen, belegen: das konkrete Vorgehen
Die Übernachtungsstatistik ist eine vom Bezahlen der Taxe getrennte Pflicht und folgt zwei unterschiedlichen Rhythmen. Professionelle Beherberger und Vermietungsagenturen melden der Gemeinde jeden Monat die Zahl der effektiven Übernachtungen und deren Herkunft nach Ländern, jeweils bis zum 10. des Folgemonats. Der Beherberger einer Ferienwohnung meldet in Absprache mit der Gemeinde über einen längeren Zeitraum, mindestens jedoch einmal pro Halbjahr, bis zum 10. Mai und zum 10. November.
Auf der Zahlungsseite werden die von strukturierten Beherbergungen und Kollektivunterkünften geschuldeten Taxen gleichzeitig mit der Übermittlung der Übernachtungsabrechnung oder innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung beglichen. Die Jahrespauschale für Ferienwohnungen von nicht in der Gemeinde wohnhaften Eigentümern wird einmal jährlich in Rechnung gestellt und ist ebenfalls innert 30 Tagen zu bezahlen. Rechnungsstellung und Inkasso erfolgen durch die Gemeinde Nendaz, die diese Aufgabe ganz oder teilweise delegieren kann.
Schliesslich regelt das Reglement, was geschieht, wenn nichts gemeldet wird. Übermittelt der Schuldner die nötigen Angaben nicht oder bezahlt er die Taxe nicht rechtzeitig, nimmt der Gemeinderat nach erfolgloser Mahnung eine Ermessensveranlagung vor - ein Entscheid, der einem vollstreckbaren Urteil im Sinne des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs gleichkommt und dessen Kosten der veranlagte Schuldner trägt. Zusätzlich droht eine Busse nach dem kantonalen Tourismusgesetz. Die Gemeinde ist überdies befugt, die Regelmässigkeit der Zahlungen zu kontrollieren sowie Belegung und Zweckbestimmung der Ferienwohnungen zu überprüfen, wobei sich Eigentümer dem nicht widersetzen können. Deshalb riskiert ein Eigentümer, der nie etwas gemeldet hat, eine rückwirkende Nachforderung und nicht bloss eine Ermahnung.
Airbnb, Booking und Direktbuchung: wer zieht was ein?
Das ist eine dauerhafte Quelle von Missverständnissen. Je nach Plattform und Einstellung Ihres Inserats kann die Kurtaxe direkt von der Plattform eingezogen und weitergeleitet, dem Gast beim Aufenthalt separat verrechnet oder schlicht zu Ihren Lasten bleiben, weil nichts konfiguriert wurde und sie nie zum Preis hinzugefügt worden ist. Im letzten Fall geht sie bei jeder Übernachtung aus Ihrer Tasche, ohne dass Sie es vor der Gemeinderechnung bemerken.
Und vor allem: Unabhängig vom Inkassoweg bleibt der Eigentümer gegenüber der Gemeinde verantwortlich. Bei Direktbuchungen - eigene Website, Mundpropaganda, Stammgäste, die jedes Jahr wiederkommen - gibt es keinen Zwischenhändler: Einzug, Abrechnung und Weiterleitung liegen vollständig bei Ihnen. Diese Einstellungen Objekt für Objekt und Kanal für Kanal zu prüfen, gehört zu den ersten Handgriffen bei der Übernahme eines Objekts - und ist eine der unmittelbarsten Einsparungen für Eigentümer, die bisher allein verwaltet haben.
Die Kurtaxe ist im Übrigen nur ein Teil der Pflichten eines vermietenden Eigentümers: Die Meldung bei der Gemeinde, der Lex-Weber-Status des Objekts und die Gästemeldung sind in unserem Leitfaden zur Regulierung der Kurzzeitvermietung in Nendaz beschrieben. Zwischen zwei gemeldeten Aufenthalten folgt die Logistik eigenen Regeln: Der Organisation der Reinigung in Nendaz ist eine eigene Seite gewidmet.
Was die Taxe finanziert - und warum das ein Verkaufsargument ist
Der Ertrag der Kurtaxe muss im Interesse der Abgabepflichtigen verwendet werden: Er finanziert den Betrieb eines Informations- und Reservationsdienstes, die lokale Animation sowie die Schaffung und den Betrieb touristischer, kultureller und sportlicher Infrastrukturen und Einrichtungen. Das Reglement untersagt ausdrücklich die Verwendung für die Tourismuswerbung oder für ordentliche Gemeindeaufgaben und reserviert einen Mindestbetrag pro eingezogener Übernachtung für die Finanzierung dieser Infrastrukturen.
Konkret bedeutet das in Nendaz Einrichtungen, die Ihre Gäste während ihres Aufenthalts tatsächlich nutzen: Schwimmbad, Eisbahn, kostenlose Ortsbusse, Wanderwege und Mountainbike-Strecken. Das gehört ins Inserat und in Ihre Gästemappe, statt als undurchsichtige Zusatzposition bei der Ankunft wahrgenommen zu werden. Eine Familie, die versteht, dass die von ihr entrichtete Taxe den Bus finanziert, den sie jeden Morgen nimmt, und das Schwimmbad, in dem sie den Regennachmittag verbringt, erlebt sie ganz anders.
Und wenn Sie nicht mehr daran denken müssten?
Unser Concierge-Service übernimmt Einzug, Abrechnung und Weiterleitung der Kurtaxe für jedes Objekt, das wir in Nendaz betreuen. Sie bleiben regelkonform, ohne eine Minute Administration. Kostenlose Analyse, Antwort innert 24 Stunden.
Kostenlose Analyse anfordernWas unser Concierge-Service für Sie automatisiert
Für jede Buchung wendet unser System den richtigen Tarif nach Tourismuszone des Objekts und Gastkategorie an - Erwachsener, Kind von 6 bis 16 Jahren, Befreiung -, führt die Abrechnung der Übernachtungen und ihrer Herkunft nach Ländern und übermittelt die Angaben der Gemeinde innerhalb der im Reglement festgelegten Fristen. Der weitergeleitete Betrag erscheint schwarz auf weiss in Ihrem Reporting, neben Ihren Einnahmen.
Wir bewirtschaften auch das Zusammenspiel von Jahrespauschale und effektiver Vermietung, dem heiklen Punkt in Nendaz: Wechselt Ihr Objekt von der Eigennutzung zur kommerziellen Bewirtschaftung, sorgen wir dafür, dass Ihr Status bei der Gemeinde die Realität abbildet und die Belege an dem Tag vorhanden sind, an dem sie verlangt werden. Das ist einer der Compliance-Bausteine unseres Concierge-Service Nendaz, ebenso wie die Meldepflichten, die wir in unserem Leitfaden zur Regulierung in Nendaz beschreiben, im Rahmen unserer Mietverwaltung mit Rundum-Service.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kurtaxe in Nendaz?
Seit dem 1. November 2025 legt das kommunale Reglement von Nendaz die Kurtaxe für Ferienwohnungen (Wohnung, Studio, Chalet, Zimmer) auf CHF 5.– pro Erwachsenem und Nacht in der Tourismuszone 1 und auf CHF 3.– in der Tourismuszone 2 fest. Für Kollektivunterkünfte, Campingplätze und Kurzzeit-Stellplätze gilt ein eigener Tarif. Kinder von 6 bis 16 Jahren zahlen die Hälfte, Kinder unter 6 Jahren sind befreit.
Wie funktioniert die Jahrespauschale für eine Zweitwohnung in Nendaz?
Der abgabepflichtige Eigentümer, der seine Wohnung selbst nutzt, entrichtet die Kurtaxe als Jahrespauschale. Diese deckt sämtliche Übernachtungen in der Wohnung ab: seine eigenen sowie jene seiner Familie, seiner Gäste und seiner gelegentlichen Mieter. Die Pauschale wird auf der Bruttofläche der Wohnung und einer durchschnittlichen Belegung von 50 Nächten pro Jahr berechnet. In Zone 1 reicht sie von CHF 500.– für eine Wohnung unter 45 m² bis CHF 1'750.– über 150 m²; in Zone 2 von CHF 300.– bis CHF 1'050.–.
Zahlt eine kommerziell vermietete Wohnung ebenfalls die Jahrespauschale?
Nein: Das kommunale Reglement hält fest, dass ausschliesslich kommerziell vermietete Ferienwohnungen nicht der Jahrespauschale unterliegen. Die Befreiung erfolgt jedoch nicht automatisch - der Eigentümer muss sämtliche Belege vorlegen können, die die ausschliesslich kommerzielle Nutzung seines Objekts beweisen. Genau hier stellt sich die Frage der gemischten Nutzung, wenn ein Eigentümer einen Teil des Jahres vermietet und die Wohnung sonst selbst nutzt.
In welchem Rhythmus müssen die Übernachtungen in Nendaz gemeldet werden?
Das Reglement unterscheidet zwei Fälle. Professionelle Beherberger und Vermietungsagenturen melden der Gemeinde jeden Monat die Zahl der effektiven Übernachtungen und deren Herkunft nach Ländern, jeweils bis zum 10. des Folgemonats. Der Beherberger einer Ferienwohnung meldet in Absprache mit der Gemeinde über einen längeren Zeitraum, mindestens jedoch einmal pro Halbjahr, jeweils bis zum 10. Mai und 10. November.
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