Kurtaxe in Verbier: der Guide für Eigentümer
Beträge, Jahrespauschale, Meldung der Übernachtungen und VIP Pass: alles, was ein vermietender Eigentümer über die Kurtaxe der Gemeinde Val de Bagnes wissen muss.
Die geltenden Beträge: CHF 4.– pro Erwachsenem und Nacht in Verbier
Die Kurtaxe der Gemeinde Val de Bagnes ist im kommunalen Reglement vom 16. Juni 2021 geregelt (in Kraft seit dem 1. November 2021, revidiert 2023), erlassen in Anwendung des kantonalen Tourismusgesetzes. Sie ist von jedem Gast geschuldet, der in der Gemeinde übernachtet, ohne dort Wohnsitz zu haben — Reisende, aber auch der Eigentümer selbst, seine Familie und seine Gäste.
Der Betrag pro Übernachtung hängt vom Sektor ab: CHF 4.– pro Erwachsenem im Sektor Verbier (Perimeter der Société de Développement de Verbier), CHF 3.– im Rest des Tals und CHF 2.– in Chemin-Dessus. Gruppenunterkünfte (Hütten, Campingplätze) werden mit CHF 1.50 besteuert. Kinder von 6 bis 16 Jahren zahlen die Hälfte; Kinder unter 6 Jahren sind befreit, ebenso Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde und Besucher, die bei einem Familienmitglied übernachten.
Wichtig: Wer beherbergt — also Sie als vermietender Eigentümer — ist für die Erhebung der Taxe bei den Gästen und deren Weiterleitung an die Erhebungsstelle verantwortlich und haftet andernfalls persönlich dafür. Die Taxe ersetzt keine Steuer: Ihr Ertrag finanziert die lokale Animation, die touristische Information sowie die Sport- und Kulturanlagen der Destination.
Die Jahrespauschale: Was eine selbstgenutzte Zweitwohnung zahlt
Wenn Sie Ihre Wohnung selbst nutzen oder nur gelegentlich vermieten, melden Sie nicht jede Übernachtung: Die Gemeinde stellt eine Jahrespauschale pro Objekt in Rechnung, berechnet auf einer theoretischen Durchschnittsbelegung von 40 Übernachtungen, multipliziert mit der Taxe des Sektors und einem Faktor für die Grösse der Wohnung (in Zimmerzahl nach Walliser Zählweise).
Für den Sektor Verbier staffeln sich die Pauschalen wie folgt: CHF 320.– für ein Studio, CHF 480.– für eine 2-Zimmer-Wohnung, CHF 640.– für eine 3-Zimmer-Wohnung, CHF 800.– für eine 4-Zimmer-Wohnung, CHF 960.– für eine 5-Zimmer-Wohnung, CHF 1'120.– für eine 6-Zimmer-Wohnung und bis zu CHF 1'600.– für 9 und mehr Zimmer. Im Rest des Tals reicht die Skala von CHF 240.– bis CHF 1'200.–. Für nicht ganzjährig zugängliche Wohnungen wird die Pauschale um die Hälfte reduziert, sofern im Winter keine Vermietung stattfindet.
Zwei nützliche Präzisierungen für Vermieter: Kontinuierlich kommerziell vermietete Wohnungen fallen nicht unter die Pauschalierung — sie melden die effektiven Übernachtungen. Und wenn Sie gelegentlich vermieten, werden die pro Übernachtung erhobenen Taxen von der Pauschale des Folgejahres abgezogen, bis zu deren Höhe: Sie zahlen nie doppelt.
Melden und weiterleiten: das konkrete Verfahren
Die Meldung der Übernachtungen muss bei der Ankunft der Mieter erfolgen, mittels Anmeldescheinen, die gemäss den Anweisungen der Erhebungsstelle elektronisch übermittelt werden — in Verbier erfolgt die Erhebung durch die Sociétés de Développement oder das kommunale Tourismusunternehmen. Die geschuldeten Taxen sind zusammen mit der Übernachtungsabrechnung oder innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zahlbar; die Jahrespauschalen sind ebenfalls innert 30 Tagen fällig.
Achtung vor der Sanktion: Werden die taxpflichtigen Übernachtungen nicht innert 30 Tagen nach einer schriftlichen Mahnung gemeldet, nimmt der Gemeinderat eine Ermessensveranlagung vor, festgelegt nach seiner Einschätzung Ihrer tatsächlichen Situation. Für eine aktiv vermietete Immobilie ist ein automatisiertes Meldesystem besser als eine aufgezwungene Schätzung.
Der VIP Pass: die Taxe in ein Verkaufsargument verwandeln
Die Kurtaxe ist nicht nur eine Belastung: Sie eröffnet Ihren Gästen Ansprüche. Im Sommer erhält jeder Gast, der mindestens eine Nacht in der Region Verbier – Val de Bagnes – La Tzoumaz übernachtet und seine Taxe entrichtet, den VIP Pass (Verbier Infinite Playground Pass), der Zugang zu zahlreichen kostenlosen oder vergünstigten Aktivitäten in der Destination bietet. Auf einem Airbnb- oder Booking-Inserat ist der Hinweis auf den im Sommeraufenthalt inbegriffenen VIP Pass ein sehr konkretes Differenzierungsargument.
Zweitwohnungseigentümer, die ihre Taxe entrichten, erhalten zudem einen persönlichen VIP Pass Ambassadeur pro Wohnung, der im Winter wie im Sommer Zugang zu den Angeboten der Partnerbetriebe gibt. Erkundigen Sie sich beim Tourismusbüro von Verbier nach den Bedingungen der laufenden Saison.
Rechenbeispiel: eine Familie im Februar
Nehmen wir eine typische Familie in den Februarferien in Ihrer Wohnung im Sektor Verbier: 2 Erwachsene und 2 Kinder von 8 und 12 Jahren, für 7 Nächte. Die Rechnung: 2 Erwachsene × CHF 4.– × 7 Nächte = CHF 56.–, plus 2 Kinder × CHF 2.– × 7 Nächte = CHF 28.–, also CHF 84.– Kurtaxe, die bei den Gästen zu erheben und anschliessend mit der Übernachtungsmeldung weiterzuleiten ist.
Über eine ganze Saison mit 15 bis 20 Aufenthalten sind das mehrere hundert Franken zu erheben, Dutzende Anmeldescheine zu erfassen und Abrechnungen aktuell zu halten — eine der zeitraubendsten administrativen Aufgaben der Eigenverwaltung und eine der häufigsten Fehlerquellen.
Und wenn Sie nicht mehr daran denken müssten?
Unser Concierge-Service automatisiert die Erhebung, die Meldung und die Weiterleitung der Kurtaxe für jede Immobilie, die wir in Verbier verwalten. Sie bleiben regelkonform, ohne eine Minute Administration.
Kostenlose Analyse anfordernWas unser Concierge-Service für Sie automatisiert
Für jede Buchung erhebt unser System die Taxe automatisch beim Gast zum richtigen Tarif (Erwachsener, Kind 6-16 Jahre, Befreiungen), erstellt die elektronischen Anmeldescheine und übermittelt die Abrechnungen fristgerecht an die Erhebungsstelle. Der weitergeleitete Betrag erscheint schwarz auf weiss in Ihrem monatlichen Reporting, neben Ihren Einnahmen und Ihrer Auslastung.
Wir kümmern uns auch um das Zusammenspiel von Jahrespauschale und effektiver Vermietung: Wechselt Ihre Immobilie von der Eigennutzung zur regelmässigen Vermietung, stellen wir sicher, dass die erhobenen Übernachtungen korrekt abgezogen werden und Ihr Status bei der Gemeinde die Realität widerspiegelt. Das ist einer der Konformitätsbausteine unseres Concierge-Service Verbier, ebenso wie die Meldepflichten, die wir in unserem Guide zur Regulierung der Kurzzeitvermietung in Verbier beschreiben.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kurtaxe in Verbier?
Die Kurtaxe beträgt CHF 4.– pro Erwachsenem und Nacht im Sektor Verbier, gegenüber CHF 3.– im Rest der Gemeinde Val de Bagnes und CHF 2.– in Chemin-Dessus. Kinder von 6 bis 16 Jahren zahlen die Hälfte, Kinder unter 6 Jahren sind befreit. Diese Beträge sind im kommunalen Kurtaxenreglement von Val de Bagnes festgelegt.
Wie funktioniert die Jahrespauschale für Zweitwohnungen?
Eigentümer, die ihre Wohnung selbst nutzen oder nur gelegentlich vermieten, zahlen eine Jahrespauschale, die auf einer durchschnittlichen Belegung von 40 Übernachtungen basiert. In Verbier reicht sie von CHF 320.– für ein Studio bis CHF 1'600.– für eine Wohnung mit 9 und mehr Zimmern (zum Beispiel CHF 800.– für eine 4-Zimmer-Wohnung). Die bei gelegentlichen Vermietungen pro Übernachtung erhobenen Taxen werden von der Pauschale des Folgejahres abgezogen.
Wie melde ich die Übernachtungen meiner Mieter in Val de Bagnes?
Die Meldung muss bei der Ankunft der Mieter erfolgen, über Anmeldescheine, die gemäss den Anweisungen der Erhebungsstelle (die Sociétés de Développement) elektronisch übermittelt werden. Die geschuldeten Taxen sind mit der Übernachtungsabrechnung oder innert 30 Tagen nach der Rechnung zahlbar. Bei Nichtmeldung nach Mahnung nimmt die Gemeinde eine Ermessensveranlagung vor.
Erhalten meine Mieter eine Gegenleistung für die Kurtaxe?
Ja. Im Sommer erhalten Gäste, die mindestens eine Nacht in der Region Verbier – Val de Bagnes – La Tzoumaz übernachten und ihre Kurtaxe entrichten, den VIP Pass, der Zugang zu zahlreichen kostenlosen oder vergünstigten Aktivitäten bietet. Zweitwohnungseigentümer erhalten ihrerseits einen persönlichen VIP Pass Ambassadeur pro Wohnung. Ein echtes Verkaufsargument für Ihr Inserat.
Weiterführende Informationen
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