Kurtaxe in Zermatt: der Leitfaden für Eigentümer
Beträge, Jahrespauschale, Meldung bei Zermatt Tourismus, Sanktionen: alles, was ein vermietender Eigentümer wissen muss, belegt mit offiziellen Zahlen.
Wer zahlt, und wie viel: CHF 4.– pro Nacht und Person
Die Kurtaxe von Zermatt ist im kommunalen Kurtaxenreglement geregelt, in Kraft seit dem 1. November 2022. Sie ist von jeder Person geschuldet, die in der Gemeinde übernachtet, ohne dort Wohnsitz zu haben — geschuldet ist sie also von Ihrem Gast, aber Sie, der Beherberger, müssen sie erheben und abliefern: Andernfalls haften Sie persönlich dafür.
Der Tarif ist für alle Unterkunftsformen einheitlich: CHF 4.– pro Person und Übernachtung. Kinder von 9 bis 16 Jahren zahlen den halben Tarif, also CHF 2.– pro Nacht; Kinder unter 9 Jahren sind befreit. Befreit sind unter anderem auch die in Zermatt wohnhaften Einwohner und Personen, die unentgeltlich bei einem Einwohner übernachten. Der Ertrag der Taxe ist für den Tourismus zweckgebunden: CHF 2.60 finanzieren Zermatt Tourismus, CHF 0.40 fliessen in den Fonds für touristische Infrastrukturen und CHF 1.– in den Event-Pool des Ortes.
Rechenbeispiel: Eine Familie mit zwei Erwachsenen, einem 11-jährigen und einem 7-jährigen Kind verbringt 7 Nächte in Ihrer Wohnung. Die Erwachsenen schulden 2 × 4 × 7 = CHF 56.–, das 11-jährige Kind 2 × 7 = CHF 14.–, das jüngste nichts. Total: CHF 70.–, die allein für diese Buchung zu erheben und abzuliefern sind. Bei einer Saison mit 150 vermieteten Übernachtungen summiert sich die Erhebung schnell auf mehrere Tausend Franken, die auf den Franken genau zu verfolgen sind.
Wie melden: die Registrierung bei Zermatt Tourismus
Zermatt Tourismus ist die offiziell mit der Erhebung der Taxe für die Gemeinde beauftragte Stelle. Die Meldung der Übernachtungen (Kurtaxenanmeldung) erfolgt elektronisch, in der Regel noch am Tag der Ankunft des Gastes. Für jeden Gast müssen mindestens folgende Daten übermittelt werden: Mietobjekt, Name und Vorname, Nationalität, Sprache, Geburtsdatum, An- und Abreisedaten sowie Kontaktdaten des Hauptgastes (Mobiltelefon, Adresse, E-Mail). Eine manuelle Einreichung kann auf Antrag bewilligt werden, spätestens eine Woche nach der Abreise des Gastes.
Die Fakturierung folgt einem monatlichen Rhythmus: Zermatt Tourismus stellt im Folgemonat die Rechnung über die geschuldeten Taxen aus, zahlbar innert 30 Tagen. Bei Verzug setzt eine Mahnung eine Frist von 10 Tagen, danach laufen ein Verzugszins von 5% und ein Betreibungsverfahren. Für einen Eigentümer, der allein mehrere Dutzend Buchungen pro Jahr verwaltet, ist diese Mechanik aus Meldung, Rechnung und Zahlung eine der schwersten administrativen Lasten der Vermietung in Zermatt.
Die Jahrespauschale für die Eigennutzung: CHF 160.– pro Bett
Das Reglement sieht eine Sonderregelung für Eigentümer (und Nutzniesser) vor, die ihre Wohnung selbst bewohnen oder dauerhaft vermieten (Mietvertrag von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten an eine nicht in Zermatt wohnhafte Person): Sie entrichten eine Jahrespauschale von CHF 160.– pro Bett, berechnet als 40 Übernachtungen zum Tarif von CHF 4.–. Jeder Schlafplatz zählt als ein Bett, ein Doppelbett als zwei. Für eine Wohnung mit 6 Betten beläuft sich die Pauschale also auf 6 × 160 = CHF 960.– pro Jahr, einmal pro Tourismusjahr (vom 1. November bis 31. Oktober) in Rechnung gestellt und zahlbar innert 30 Tagen.
Der entscheidende Punkt für einen Kurzzeitvermieter: Die Pauschale deckt entgeltliche Vermietungen nicht ab. Das Reglement ist explizit: Für jede Vermietung gegen Entgelt wird die Taxe pro Übernachtung erhoben, zusätzlich zur Jahrespauschale. Anders gesagt: Ein Eigentümer, der sein Objekt einige Wochen pro Jahr selbst nutzt und es die übrige Zeit vermietet, zahlt die Pauschale für seine Eigennutzung und meldet jede Übernachtung seiner Gäste. Die beiden Regimes bestehen nebeneinander — eine klassische Quelle gutgläubiger Fehler, die die Gemeinde gleichwohl sanktionieren kann.
Sanktionen: was ein nachlässiger Eigentümer riskiert
Die Kontrollmechanismen sind real: Zermatt Tourismus gleicht die Meldedaten mit dem kommunalen Wohnungsregister ab und kann Kontrollen durchführen. Wer versucht, sich der Zahlung zu entziehen, falsche oder unvollständige Angaben macht oder wiederholt in Verzug gerät, riskiert eine Busse von bis zu CHF 5'000.–, ausgesprochen von der zuständigen kantonalen Behörde — eine Busse, die die Pflicht zur Zahlung der geschuldeten Taxen nicht aufhebt. Verweigert ein Schuldner die Herausgabe der erforderlichen Daten, kann der Gemeinderat eine Ermessensveranlagung vornehmen, vollstreckbar im Sinne des Schuldbetreibungsgesetzes, auf Kosten des Fehlbaren.
Hinzu kommen der Verzugszins von 5% und die Betreibungskosten bei unbezahlten Rechnungen. In einem Ort, in dem die Airbnb- und Booking.com-Inserate öffentlich und leicht mit dem Wohnungsregister abgleichbar sind, ist die Wette auf die Nichtmeldung objektiv schlecht.
Was unser Concierge-Service für Sie automatisiert
Für die von uns in Zermatt verwalteten Objekte verschwindet die Kurtaxe aus Ihrem Kopf: Wir erfassen die Gästedaten ab der Buchung, führen die elektronische Registrierung bei Zermatt Tourismus am Ankunftstag durch, kontrollieren die Monatsrechnungen und stellen die fristgerechte Ablieferung sicher. Jeder Monatsbericht, den Sie erhalten, weist die gemeldeten Übernachtungen und die abgelieferte Taxe aus — Sie verfügen damit über eine vollständige Nachvollziehbarkeit im Kontrollfall. Und wenn Ihre Situation Eigennutzung und Vermietung kombiniert, helfen wir Ihnen, Jahrespauschale und Übernachtungsmeldungen korrekt zu verbinden.
Kurtaxe und Plattformen: wer erhebt sie wirklich?
Viele Eigentümer glauben, dass Airbnb oder Booking.com die kommunale Kurtaxe automatisch erheben und abliefern. In Zermatt ist es nicht so einfach: Je nach Plattform, Buchungskanal und Einstellung des Inserats kann die Taxe von der Plattform erhoben, dem Gast separat weiterverrechnet werden — oder vollständig beim Eigentümer verbleiben, der sie dann selbst erheben und der Gemeinde melden muss. Bei einer Direktbuchung oder über einen Kanal, der die Taxe nicht abwickelt, bleibt gegenüber Zermatt Tourismus immer der Eigentümer verantwortlich.
Der klassische Fehler besteht darin anzunehmen, «die Plattform kümmert sich darum», und bei einer Kontrolle oder der Jahresmeldung einen zu regularisierenden Rückstand zu entdecken. Unser Concierge-Service kartiert für jedes Inserat, was pro Kanal tatsächlich erhoben wird, erhebt bei Bedarf die Differenz und hält die Abrechnung im Hinblick auf die Meldung aktuell. Sie behalten die vollständige Nachvollziehbarkeit, ohne die Regeln jeder einzelnen Plattform verfolgen zu müssen.
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Kostenlose Analyse anfordernHäufige Fragen
Wie hoch ist die Kurtaxe in Zermatt?
CHF 4.– pro Person und Nacht, unabhängig von der Unterkunftsart. Kinder von 9 bis 16 Jahren zahlen den halben Tarif (CHF 2.–), Kinder unter 9 Jahren sind befreit. Beispiel: Eine Familie mit zwei Erwachsenen, einem 11-jährigen und einem 7-jährigen Kind zahlt CHF 70.– für 7 Nächte.
Gibt es eine Jahrespauschale für die Eigennutzung meiner Wohnung?
Ja. Der Eigentümer, der seine Wohnung selbst nutzt (oder sie ganzjährig an einen dauerhaften Mieter vermietet), zahlt eine Jahrespauschale von CHF 160.– pro Bett, was 40 Übernachtungen zu CHF 4.– entspricht. Achtung: Diese Pauschale deckt entgeltliche Vermietungen nicht ab. Für jede in Kurzzeitvermietung vermietete Übernachtung ist die Taxe pro Nacht geschuldet, zusätzlich zur Pauschale.
Wie melde ich die Übernachtungen meiner Vermietung in Zermatt?
Die Registrierung erfolgt elektronisch bei Zermatt Tourismus, in der Regel am Tag der Ankunft des Gastes, mit dessen Daten (Name, Nationalität, Geburtsdatum, Aufenthaltsdaten, Kontaktdaten des Hauptgastes). Zermatt Tourismus stellt die geschuldeten Taxen im Folgemonat in Rechnung, zahlbar innert 30 Tagen. Unser Concierge-Service automatisiert diesen gesamten Prozess.
Was riskiert ein Eigentümer, der die Kurtaxe nicht meldet?
Der Beherberger haftet persönlich für die Zahlung der nicht erhobenen Taxen. Das kommunale Reglement sieht eine Busse von bis zu CHF 5'000.– vor, eine Ermessensveranlagung auf Kosten des Fehlbaren bei Verweigerung der Datenherausgabe sowie einen Verzugszins von 5% und eine Betreibung bei Zahlungsverzug.
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